Die besten Tipps
Tipps bei Knie-Prellungen
Dusche mit Eisverband
In der Akutphase ist es wichtig, eine Prellung am Knie konsequent zu kühlen. Das bewirkt nicht nur eine Linderung der Schmerzen, sondern beugt auch Schwellungen vor. Als Grundregel gilt: Zehn Minuten kühlen, anschliessend zehn Minuten Kühlpause einlegen. Da Wärme in dieser ersten Phase kontraproduktiv ist, sollte möglichst mit einem Eisverband am Knie geduscht werden – ein heisses Bad ist ohnehin tabu. Ansonsten wird das verletzte Knie durch das warme Wasser aufgeheizt, was die Beschwerden verschlimmern kann.
Wer Eis oder Gelpads zum Kühlen verwendet, sollte ein Tuch dazwischen legen, um die Haut vor Erfrierungen zu schützen.
Geeignete Schmerzmittel wählen
Eine Knie-Prellung geht oft mit einem Bluterguss einher und kann zudem ziemlich schmerzhaft sein. Was viele nicht wissen: Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) können bei einer frischen Prellung den Bluterguss vergrössern. Denn diese Arzneimittel haben eine blutverdünnende Wirkung. Dadurch kann es zu einer verstärkten Einblutung ins Gewebe kommen. Bei der Wahl des Schmerzmittels sollte man also Vorsicht walten lassen.
Kinesio-Tapes bei Knieprellung
Wissenschaftlich erwiesen ist die Wirksamkeit von Kinesio-Tapes zwar nicht. Dennoch wird diese Methode von vielen Ärzten und Physiotherapeuten bei verschiedensten Beschwerden, insbesondere auch bei Knieverletzungen, erfolgreich angewendet. Dazu werden die elastischen, selbstklebenden Tapes mithilfe verschiedener Techniken auf die betroffene Stelle aufgeklebt. Auf diese Weise soll die Durchblutung verbessert und der Heilungsprozess gefördert werden. Bestimmte Taping-Techniken kann man nach Anleitung durch einen Profi auch selbst anwenden.
Im Zweifel zum Arzt
Normalerweise heilt eine Prellung ohne Komplikationen ab. Speziell bei heftigen Stürzen aufs Knie kann es allerdings auch zu ernsteren Verletzungen kommen, sodass im Zweifel immer ein Arztbesuch ratsam ist. Das gilt auch, wenn bei einer leichten Prellung die Beschwerden nach wenigen Tagen nicht abklingen oder wenn zum Beispiel die Beweglichkeit des Knies beeinträchtigt ist oder das betroffene Bein nicht belastet werden kann.